DSGVO

Die DSGVO erweitert für Unternehmen die bereits bekannten Pflichten und erhöht die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz.

 

Neu sind insbesondere die umfassenden Informationspflichten und die Pflicht zur Datenschutzfolgenabschätzung bei besonderen Risiken für die erhobenen Daten. Neu ist zudem, dass auch der Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen muss. Das deutsche Umsetzungsgesetz erweitert außerdem die Gründe für die Bennenung eines Datenschutzbeauftragten.

 

Die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO braucht daher seine Zeit. Die Umsetzungs-frist ist bis Mai 2018 relativ gering, während die Risiken einer mangelhaften Umsetzung aufgrund der Anhebung der Bußgelder sehr hoch sind.

 

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und seit mehreren Jahren im Datenschutz tätige Juristin, verfüge ich über rechtliche und praktische Erfahrungen mit Technik und Abläufen in Unternehmen. Gerne unterstütze ich Sie in Datenschutzfragen und der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen und stehe dazu mit meiner Erfahrung bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

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