Das Familienrecht umfasst viele Bereiche neben der klassischen Scheidung. So sind alleine schon im Zusammenhang mit der Scheidung oft auch die Bereiche Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht und Umgang, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Haushalt zu regeln. Zumindest der Versorgungsausgleich – also der Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften – ist in aller Regel mit der Scheidung verbunden.
Gerne berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik des Elternunterhaltes bin ich ein diskreter Ansprechpartner.
Auch der Beginn einer Ehe kann anwaltlich begleitet werden, z.B. wenn Sie einen Ehevertrag wünschen. Während der laufenden Ehe kann je nach Entwicklung der Berufstätigkeit oder des Vermögens ein Ehevertrag sinnvoll werden, z.B. wenn ein Ehepartner sich selbständig macht.
Auch bei Fragen zu Adoptionen oder z.B. Namensänderungen nach der Ehe oder bei der Frage, welchen Namen ein Kind bekommen kann und soll, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Namen führen, ist die Beratung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend anzuraten.
BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.